Nichtberliner

Wir stellen fest, dass unsere Internetseite auch zunehmend von Menschen die außerhalb von Berlin leben, besucht wird.

Häufig werden persönliche Veränderungswünsche in Gestalt eines beabsichtigten Wohnungswechsels dabei an uns herangetragen.

Nach einer kurzen Darlegung der Situation mündet die Kontaktaufnahme relativ rasch in der Frage/Feststellung: "Ich möchte mich verändern und nach Berlin ziehen, können Sie mir bei der Wohnungssuche helfen?"

Daher erscheint es uns nochmals notwendig darauf hinzuweisen, dass Betreutes Wohnen Neustart eine Beratungs- und Betreuungseinrichtung im Sinne des § 67 SGB XII ist, also für Menschen, die sich in "besonderen Lebenslagen" befinden.

Ein Umzug von einer Stadt in eine andere, stellt zunächst mal keine besondere Lebenslage da, zumindest nicht im Sinne des Gesetzes.

Wir mußten vor diesem Hintergrund in der Vergangenheit schon einige Menschen erheblich enttäuschen "Ich dachte Sie erledigen das [die Wohnungssuche, Anmerkung] für mich, das steht doch so auf Ihrer Webseite".

Genau so steht es nicht auf unserer Webseite !

Es ist umumstritten ungleich schwerer sich in Berlin eine Wohnung zu suchen, wenn man "weit weg" wohnt; bei Lichte betrachtet handelt es sich jedoch um einen Vorgang der täglich zig-fach vorkommt. Aus dem Bedürfnis umziehen zu wollen, lässt sich auch im weiteren Sinne kein Betreuungsgrund ableiten.

Die Betreuungsaufnahme ist ein Zusammenspiel zwischen uns -als freier Träger- sowie der behördlichen Sozialarbeit; hier in Berlin die regionalen Fachdienste, die "Sozialen Wohnhilfen" der bezirklichen Sozialämter.

Daher muß auch die behördliche Zuständigkeit geprüft werden (=Prüfung des Betreuungsbedarfes). Die Zuständigkeit ist in Berlin klar geregelt. Menschen, die nicht polizeilich in Berlin gemeldet sind, müssen sich an das zuständige Bezirksamt wenden, welches nach der "Geburtsdatenregelung" zuständig ist.

Diese "Geburtsdatenregelung" können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen (Stand: Dezember 2007)

Zuständigkeiten

Beispiel:

Sie sind am [19.4.] geboren, zuständig wäre, gemäß der Tabelle, das Sozialamt im Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf.

Die Kontaktadressen der Berliner Bezirksämter sind über das Portal www.berlin.de in Erfahrung zu bringen.