Aufgrund der teilweise sehr unterschiedlichen Anfragen die uns erreichen, erscheint es uns notwendig ein paar grundlegende Erläuterungen zu der Thematik "
Wen nehmen wir auf und wen nicht" zu formulieren.
Wie unser Projektname schon verrät, geht es im wesentlichen um die beiden Aspekte "Beratung" und "Wohnunterstützung". Die Reihenfolge der beiden Begriffe ist nicht zufällig.
Im Mittelpunkt unserer Beratung stehen Menschen, die Probleme im Kontext mit Wohnungsproblemen, wie z.B. Mietschulden, Wohnungslosigkeit usw. haben.
Was wir nicht tun....
Unser Angebot richtet sich daher
nicht an die nachfolgenden, skizzierten Betreuungsszenarien. Wir sind keine Seniorenbetreuungseinrichtung. Wir betreuenen keine körperlich- oder geistig behinderter Menschen und wir betreuen auch keine Jugendlichen im Sinne der Jugendhilfe und/oder ähnlicher Betreuungsformen....
Wichtig zu wissen...
Die Reihenfolge der Begriffe Beratung und Wohnen ist, wie schon angedeutet, von ausschlaggebender Bedeutung für den Betreuungserfolg. Das Fehlen einer Wohnung, oder eine bevorstehende Räumung (Wohnungslosigkeit) ist die Basis - Voraussetzung für eine Betreuung nach § 67 SGB XII.
Im Vordergrund dieser sozialarbeiterisch begleiteten Hilfestellung, steht das Motiv Hilfen auf dem Weg der persönlichen Veränderung annehmen zu wollen, um so einem erneuten Wohnungsverlust entgegen zu wirken.
- Dazu gehört an sich selbst im Sinne einer Veränderungsbereitschaft arbeiten zu wollen.
- Dazu gehört die Erkenntnis, dass Veränderung Not tut und wichtig ist.
- Dazu gehört auch das Eingeständnis und die Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme, also für die Situation des Wohnungsverlustes mitverantwortlich zu sein.
- Dazu gehört auch sich aktiv an Veränderungsprozessen zu beteiligen.
- Das sind am Anfang z.B. einfache Dinge wie Termine einhalten oder abgesprochene Schritte zu gehen.
Der Wohnaspekt stellt bei der Vorhaltung unseres Angebotes eine "
positive Begleiterscheinung" dar. Daher wird dieses Thema begrifflich auch erst an zweiter Stelle im Projekttitel geführt. Die Versorgung mit Wohnraum ist wichtig, stellt aber nicht unsere alleinige Aufgabe dar. Wer also "
nur wohnen will", ansonsten aber keine weitere Unterstützung benötigt, kann bei uns nicht aufgenommen werden !
Um es deutlich zu formulieren:
Eine Einrichtung nach § 67 SGB XII ist keine Wohnungsvermittlungsagentur.
Wo liegt das Problem ?
Diese Konstellation beinhaltet Konfliktpotentiale. Es ist uns nur allzu klar, dass ein Mensch ohne Wohnung in erster Linie dieses Problem gelöst sehen möchte. Vor dem Hintergrund unseres Auftrages kann das jedoch für die hochschwelligen Leistungstypen BGW, BEW und WuW nur ein nachrangiger Aufnahmegrund sein. Auch Fachkollegen von Sozialdiensten in Krankenhäusern und JVA´s ist dies häufig nicht so bewußt, wie es wünschenswert wäre.
Wir wollen mit diesem Statement dem Effekt entgegenwirken, dass die Betreuung schon zu Beginn einer Aufnahme gestört wird, weil durch den Erhalt eines Wohnplatzes die erste Not soweit gelindert wurde, dass klientenseitig nunmehr der Betreuungsbedarf abrupt als wenig notwendig eingeschätzt wird. Im Klartext: Die Bereitschaft zur persönlichen Veränderung nimmt rapide ab. Dies ist ausdrücklich nicht der Sinn der Betreuungsarbeit !